Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt)

Andrea Staubli

Am 1. Januar 2017 tritt das neue Recht zum Kindesunterhalt, Änderung vom 20. März 2015, in Kraft. Aufgrund der Übergangsbestimmungen müssen unter Umständen bereits heute die Grundzüge des neuen Rechts in die Scheidungskonventionen einfliessen.