Mediation bei internationalen Kindesentführungen sowie Mediation im Jugendstrafrecht

Bevor ein Schweizer Gericht ein Entscheidverfahren bei Internationalen Kindesentführungen in die Schweiz durchführt, ist ein Vermittlungsverfahren oder eine Mediation Pflicht (Art. 4 und 8 BG-KKE). Einige unserer FamilienmediatorInnen SVFM bilden Teil eines Netzwerks von Fachleuten, welche hier vermitteln können. Weitere Informationen können auf der Geschäftsstelle eingeholt werden.

 

Mediation rund ums (Jugend-)Strafgesetz

Ist Mediation nach einer Straftat möglich? Also Versöhnungsarbeit und Wiedergutmachung? Ja, sagt das Gesetz. Und das Gesetz meint, besonders sinnvoll ist dies im Bereich, wo Jugendliche Täter und Opfer sind. Die Möglichkeit der Mediation ist aber noch zu wenig bekannt. Mediation kann von den Betroffenen selbst oder aber vom Gericht vorgeschlagen werden. Als qualifizierte Mediatorinnen und Mediatoren stehen die anerkannten Mitglieder der Mediationsvereinigungen zur Verfügung, auch FamilienmediatorInnen SVFM. In einigen Kantonen gibt es als Partner der Gerichte feste Mediationsanlaufstellen. In anderen Kantonen werden solche noch geschaffen werden. Weitere Informationen: Geschäftsstelle SVFM.