Familienmediation und häusliche Gewalt / Beziehungsgewalt

Auswege aus der Gewaltspirale: Möglichkeiten und Grenzen

Im Kontext von Trennungs- und Scheidungssituationen ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Gewalthandlungen zunehmen.

Erleben Sie zu Hause Konflikte, welche in häusliche Gewalt münden, indem Sie in Ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität verletzt oder gefährdet werden?

In einer bestehenden oder aufgelösten familiären oder partnerschaftlichen Beziehung kann durch Ausübung oder Androhung von Gewalt durch mehrmaliges Belästigen, Auflauern oder Nachstellen eine Lebenssituation entstehen, welche es dringend zu verändern gilt.

Grundsätzlich ist Familienmediation bei häuslicher Gewalt mit Vorsicht anzugehen, da kein für beide Personen hinreichendes Sicherheitsgefühl besteht, um gleichberechtigt und frei einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten. Das auch in der Schweiz rechtskräftige Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) von 2011 sieht im Übrigen vor, dass im Falle von häuslicher Gewalt keine Mediationen angeordnet werden dürfen (Art. 48).

Ein Ausschluss von Paarkonflikten mit Gewalthintergrund aus der Familienmediation muss nicht zwingend sein, wenn gemeinsam mit den Konfliktbeteiligten eine differenzierte Einzelfallentscheidung erarbeitet werden kann. Ob eine Mediation möglich ist, ist abhängig von der konkreten Situation, den Bedürfnissen und Ressourcen der (ehemaligen) Beziehungspartnern als auch von der Leistungsfähigkeit und dem individuellen fachlichen Hintergrund der Mediatorin, des Mediators.

Ziel der Familienmediation sowie der anderen Interventionen zum Ausweg aus der Gewaltspirale ist, die Gewalt nachhaltig zu stoppen und Tätern wie Opfern eine gewaltfreie Perspektive aufzuzeigen und zu vermitteln.

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