20. November: Internationaler Tag der Rechte des Kindes

Kinderrechte: Anhören statt wegschauen

Im vergangenen Jahr wurden über 1'500 Kinder wegen vermuteter oder sicherer Kindesmisshandlung in einer Schweizer Kinderklinik behandelt – wobei die tatsächliche Zahl noch höher sein dürfte.

Über 60% dieser Fälle wurden als sichere Misshandlung eingestuft, über 80% der Täter und Täterinnen stammen aus der Familie des Kindes. «Körperliche und psychische Gewalt ist in vielen Familien nach wie vor ein Teil des Alltags», schreibt das Institut für Familienforschung der Uni Fribourg, die sie im Auftrag von Kinderschutz Schweiz erhoben hat. Laut der Studie «Bestrafungsverfahren von Eltern in der Schweiz 2020» gibt es «in jeder Schulklasse durchschnittlich ein Kind, welches regelmässig körperlich bestraft wird». 57% der befragten Eltern gaben an, ihre Kinder gewaltfrei zu erziehen. Wenn die anderen Mütter und Väter zumindest hin und wieder Gewalt anwenden, verstossen sie damit gegen die UN-Kinderrechte. Zu diesen gehört auch das Recht auf Anhörung. Dieses Recht auf Anhörung kommt zum Beispiel bei einer Trennung oder Scheidung der Eltern in den seltensten Fällen zum Tragen. Gerade einmal 10% der 15’000 Kinder, welche hierzulande jährlich von einer Scheidung betroffen sind, werden vor einem Gericht angehört. «Der falsche Ansatz», sagt Mediator und Rechtsanwalt Rolf Vetterli. «Für das Kind hat die Anhörung eine klärende Funktion. Es merkt, dass sich eine öffentliche Stelle für seine Belange interessiert.»

Weiter führen die Co-Präsidentinnen des Schweizerische Vereins für Familienmediation SVFM aus:

„Nehmen Eltern, die sich trennen oder scheiden lassen wollen, eine Mediation in Anspruch, so wird die Frage der Anhörung des Kindes von der Mediatorin oder dem Mediator angesprochen. Kindern wird so die Möglichkeit geboten, in den Mediationsprozess mit einbezogen zu werden“.

Zum Tag der Kinderrechte am 20. November hat sich die „Schweizer Illustrierte“ näher mit dem Thema befasst.

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